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Vorratsgesellschaften Eine Vorratsgesellschaft wird nur zur Verwaltung ihres eigenen Vermögens, also des Stammkapitals, gegründet. Die Vorratsgesellschaft ist also bereits im Handelsregister eingetragen. Die langwierige und risikoreiche Gründungsphase, in der die Gründer der persönlichen und solidarischen Haftung ausgesetzt sind, ist bei einer solchen Vorratsgesellschaft bereits abgeschlossen. Sämtliche Gründungsformalitäten sind vollzogen und die Haftung ist aufgrund der vollzogenen Handelsregistereintragung ebenfalls auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Sie wird normalerweise nur zu dem Zweck gegründet, um bei eventuellem Bedarf sofort über eine bereits eingetragene GmbH ohne Haftungsdurchgriff auf die Gesellschafter verfügen zu können. Durch diese Art des Gesellschaftserwerbs werden Scheinselbständigkeit und Verschleierung von Sachgründung vermieden. |