Verbraucherinsolvenz / GmbH-Liquidation

Wir unterscheiden zwischen natürlichen (Privatpersonen) und juristischen (GmbH, AG) Personen. Beide können sich, wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet sind, entschulden bzw. in die Insolvenz gehen. Bei Privatpersonen dauert der Entschuldungsvorgang je nach Land zwischen 12 Monaten und 13 Jahren. Hier kann man innerhalb Europas gestalten. Bei juristischen Personen, also GmbH´s oder AG´s, wird die Geschäftsbeendigung durch die Liquidation oder das Insolvenzverfahren erreicht. Bei der Liquidation übernimmt ein Liquidator anstelle des Geschäftsführers die Leitungsfunktion. Bei Abschluß des Liquidationsverfahrens müssen alle Gläubiger der Gesellschaft befriedigt sein oder Verzicht erklärt haben. Anders sieht es bei einem Insolvenzverfahren aus: Hier reicht das Gesellschaftsvermögen nicht zur Deckung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft aus. Aus diesem Grund bestellt das zuständige Amtsgericht einen Insolvenzverwalter, meist einen Rechtsanwalt, der über die gerechte Verteilung der vorhandenen Masse wacht und Forderungen der Gesellschaft gegen Dritte einzieht. Die bundesdurchschnittliche Quote für die Gläubiger liegt zwischen drei und fünf Prozent ihrer Forderungen. Die Zahlungen erfolgen in der Regel erst nach sehr langer Zeit. 



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